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Foto: Container auf dem Wertstoffhof Unterrißdorf

Annahme von Sperrmüll und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen

1. Anlieferung ist gebührenpflichtig

Freikontingent oder gebührenpflichtig

  • Grundsätzlich ist jede Anlieferung von Sperrmüll und Grünschnitt gebührenpflichtig. Gebührenpflichtig ist der Anlieferer.

  • Sperrmüll und Grünschnitt können nur über das Freikontingent gebührenfrei angeliefert werden (mehr dazu Ziffern 2 bis 5).

Nur aus dem Landkreis

Es werden nur Sperrmüll- und Grünschnittabfälle aus dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz auf den Wertstoffhöfen angenommen.

Alle Informationen zum Download

6. Hinweis

Den Nachweisen wird eine Kopie der Sperrmüllkarte beigelegt. Die Nachweise werden ausschließlich zur Überprüfung des Bestehens des Freikontingents beziehungsweise zur Gebührenerhebung verwendet. Nach erfolgter Überprüfung werden alle Nachweiskopien vernichtet.