Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
EAW Grünabfallsack und -banderole
Entsorgung im Holsystem
Grün- und Gartenabfälle, verpackt in EAW Grünabfallsäcken bzw. gebündelt mit EAW Grünschnittbanderolen, werden ganzjährig im Zusammenhang mit den Bio-Tonnen im Holsystem wie folgt entsorgt:
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Nutzer einer Bio-Tonne können bis zu insgesamt drei Säcke und/oder Bündel ohne Voranmeldung am regulären Leerungstermin neben ihrer Bio-Tonne zur Mitnahme bereitstellen.
- Möchten Nutzer einer Bio-Tonne mehr als drei Säcke und/oder Bündel am Leerungstermin neben ihrer Bio-Tonne zur Mitnahme bereitstellen, ist das im Vorfeld des regulären Leerungstermins anzumelden (s. u.).
- Grünabfallbesitzer, die nicht an die Biotonnenentsorgung angeschlossen sind, können ordnungsgemäß befüllte Grünabfallsäcke bzw. mit Banderolen versehenen Grünschnitt nach vorheriger Anmeldung (s. u.) an den Tagen zur Abholung bereitstellen, an denen an ihrem Grundstück die Biotonnenentsorgung stattfinden würde.
Abholung anmelden
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Die Abholung ist über dieses Formular bzw. telefonisch über 03475 613316 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden.
- Die Entsorgungskosten für diese Form der Grünabfallsammlung sind über den Erwerb der Grünabfallsäcke bzw. Banderolen bei den hier aufgeführten Verkaufsstellen abgedeckt.
Bereitstellung
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Die angemeldeten Säcke und/oder Bündel müssen an dem im Abfalltourenplan genannten Termin bis 6 Uhr morgens so an der Straße ...
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bzw. neben der Bio-Tonne bereitstehen, dass sie vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sind und von den Müllwerkern ohne Probleme aufgenommen und eingeladen werden können.
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Die EAW Grünabfallsäcke müssen zugebunden sein.
Straßensammlung von Grünabfällen
Im Frühjahr und im Herbst ...
findet eine gebührenfreie, flächendeckende Straßensammlung von Grünabfällen an den hier genannten Terminen statt, ohne dass es einer Anmeldung bedarf. Die Grünabfälle werden von den an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken abgeholt.
Bereitstellung
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Die Grünabfälle sind gebündelt (bis max. 25 kg pro Bund, max. 0,50 m Durchmesser), mit einer Länge von max. 1,50 m und einer Aststärke von max. 10 cm Durchmesser zur Abholung bereitzustellen.
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Nicht bündelfähiger Grünabfall (z. B. Rasen- und Heckenschnitt sowie Laub) kann in geeigneten, kompostierfähigen Behältnissen (z. B. Papiersäcke oder Kartons) oder leicht ausschüttbaren Behältnissen (z. B. Waschwannen, Körbe, oder Wasserfässer aus Kunststoff) mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 25 kg zur Sammlung bereitgestellt werden.
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In Foliensäcken oder lose bereitgestellter Grünabfall (ohne Gefäß zum Handling) wird NICHT entsorgt.
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Grün- und Gartenabfälle, verpackt in den gebührenpflichitigen EAW Grünabfallsäcken bzw. gebündelt mit EAW Grünschnittbanderolen können ebenfalls an den Terminen der Straßensammlung vor dem Grundstück zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Entsorgungskosten ...
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für diese Form der Grünabfallsammlung sind über die Abfallgebühren, bzw. im Fall der EAW Grünabfallsäcke und EAW Grünschnittbanderolen durch deren Gebühr beim Erwerb, abgedeckt.
Grünabfall statt Sperrmüll
Grünabfall über die Sperrmüllabrufkarte
Sie können anstelle von zwei Kubikmetern Sperrmüll, nach Anmeldung über die Abrufkarte Sperrmüll, drei Kubikmeter Grünabfall entsorgen lassen.
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Sollen sechs Kubikmeter Grünabfall entsorgt werden, ist die Anmeldung unter Nutzung von zwei Abrufkarten Sperrmüll vorzunehmen.
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Die Entsorgungskosten sind über die Abfallgebühren abgedeckt.
Bereitstellung von Grün- und Gartenabfällen
Bei Straßensammlung und Abholung von "Grünabfall statt Sperrmüll"
Bereitstellung
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Die Grün- und Gartenabfälle müssen an dem im Abfalltourenplan genannten Termin bis 6 Uhr morgens so an der Straße bereitstehen, dass sie vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sind und ohne Probleme aufgegriffen und eingeladen werden können.
Geeignete Behältnisse
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Die Behältnisse müssen leicht zu entleeren und offen sein. Geeignet sind zum Beispiel Wannen, Schüsseln, große Gartentaschen, Pappkartons, Papiersäcke u. Ä.
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Wannen, Taschen u. Ä. werden von den Müllwerkern in der Schüttung des Sammelfahrzeugs entleert, bzw. wenn es sich um kompostierbare Behältnisse handelt (Pappkartons, Papiertüten) mitsamt eingeworfen.
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Die nicht kompostierbaren Behältnisse verbleiben am Bereitstellungsplatz des Abfallerzeugers. Sie werden nicht mitgenommen.
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Strauchschnitt- und Astwerksbündel müssen fest verschnürt sein, aber nicht mit Draht oder Kunststoffbändern. Das Verschnüren der Bündel ist nötig, damit sich diese beim Einwurf in die Schüttung des Sammelfahrzeugs nicht lösen.
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Das Gewicht eines Astwerksbündels darf max. 25 kg, der Durchmesser eines Bündels max. 50 cm und die Länge der Äste im Bündel max. 1,50 m betragen. Die Aststärken dürfen einen Durchmesser von max. 10 cm nicht überschreiten.
Wichtige Hinweise
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Eine Bereitstellung von Grün- und Gartenabfällen in div. Kunststoffsäcken oder gar in Gelben Säcken ist nicht gestattet. Grünabfall, der sich in Kunststoffsäcken befindet, wird nicht entsorgt.
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Ebenfalls nicht entsorgt wird lose, also unverpackt oder nicht gebündelt, bereitgelegter Grünabfall.
- Es erfolgt kein Erstattung verloren gegangener Behältnisse.
Anliefern auf den Wertstoffhöfen
Grüngutcontainer stehen bereit
Auf den EAW Wertstoffhöfen können Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst angeliefert werden.
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Gebührenfrei werden Grünabfälle angenommen, die in den zugelassenen EAW Grünabfallsäcken verpackt oder mit den zugelassenen Banderolen gebündelt sind.
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Lose Grünabfälle werden gegen einen Annahmegebühr angenommen.
Bitte beachten Sie diese Hinweise zur Anlieferung von Grünschnitt und Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen.
Anliefern bei Kompostierungsanlagen
Direktanlieferung bei einer Verwertungsanlage
Auch auf privatwirtschaftlich betriebenen Kompostierungsanlagen können Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst angeliefert werden.
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Die Annahme auf den Kompostierungsanlagen ist kostenpflichtig. Es gelten jeweils privatwirtschaftliche Annahmepreise.
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Bitte informieren Sie sich über die Annahmebedingungen und -Preise unter den angegebenen Kontaktdaten der einzelnen Anlagen.
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen verboten
Bitte beachten Sie, dass ...
das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen seit dem 1. Juli 2019 im Landkreis Mansfeld-Südharz ist grundsätzlich verboten ist. Ansprechpartner und zuständig für diesen Sachverhalt ist die untere Abfallbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz.
Bitte informieren Sie sich hier ausführlich.
- Zuletzt aktualisiert: 27. Januar 2021