Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
EAW Grünabfallsack und -banderole
EAW Grünabfallsack | EAW Grünschnittbanderole
In den Monaten März bis November jeden Jahres werden Grün- und Gartenabfälle, verpackt in EAW Grünabfallsäcken bzw. gebündelt mit EAW Grünschnittbanderolen, nach Anmeldung von den an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken abgeholt.
Abholung anmelden
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Die Abholung ist über dieses Formular bzw. telefonisch über 03475 613316 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden.
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Anmeldeschluss ist jeweils um 12:00 Uhr am Mittwoch vor dem im Abfalltourenplan genannten Termin.
- Die Entsorgungskosten für diese Form der Grünabfallsammlung sind über den Erwerb der Grünabfallsäcke bzw. Banderolen abgedeckt.
Bereitstellung
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Die angemeldeten Säcke und/oder Bündel müssen an dem im Abfalltourenplan genannten Termin bis 6 Uhr morgens so an der Straße bereitstehen, dass sie vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sind und von den Müllwerkern ohne Probleme aufgenommen und eingeladen werden können. Die EAW Grünabfallsäcke müssen zugebunden sein.
Straßensammlung von Grünabfällen
April, Mai, Oktober und November
In den Monaten im April und Mai sowie im Oktober und November des Jahres werden haushaltsübliche Grüngutmenge (ca. 3 m³ je Sammlung), ohne dass es einer Anmeldung bedarf, von den an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken abgeholt.
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Die Entsorgungskosten für diese Form der Grünabfallsammlung sind über die Abfallgebühren abgedeckt.
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Stellen Sie die Grünabfälle in wiederverwendbaren Gefäßen aus Kartonmaterialien bereit, ist es trotz großer Umsicht der Müllwerker möglich, dass diese "untergehen" (sprich, hinterher nicht mehr nutzbar sind).
Grünabfall statt Sperrmüll
Grünabfall über die Sperrmüllabrufkarte
In den Monaten März bis November jeden Jahres können Sie anstelle von zwei Kubikmetern Sperrmüll, aber nach Anmeldung über die Abrufkarte Sperrmüll, drei Kubikmeter Grünabfall entsorgen lassen.
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Sollen sechs Kubikmeter Grünabfall entsorgt werden, ist die Anmeldung unter Nutzung von zwei Abrufkarten Sperrmüll vorzunehmen.
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Die Entsorgungskosten sind über die Abfallgebühren abgedeckt.
Bereitstellung von Grün- und Gartenabfällen
Bei Straßensammlung und Abholung von "Grünabfall statt Sperrmüll"
Bereitstellung
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Die Grün- und Gartenabfälle müssen an dem im Abfalltourenplan genannten Termin bis 6 Uhr morgens so an der Straße bereitstehen, dass sie vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sind und ohne Probleme aufgegriffen und eingeladen werden können.
Geeignete Behältnisse
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Die Behältnisse müssen leicht zu entleeren und offen sein. Geeignet sind zum Beispiel Wannen, Schüsseln, große Gartentaschen, Pappkartons, Papiersäcke u. Ä.
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Wannen, Taschen u. Ä. werden von den Müllwerkern in der Schüttung des Sammelfahrzeugs entleert, bzw. wenn es sich um kompostierbare Behältnisse handelt (Pappkartons, Papiertüten) mitsamt eingeworfen.
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Die nicht kompostierbaren Behältnisse verbleiben am Bereitstellungsplatz des Abfallerzeugers. Sie werden nicht mitgenommen.
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Strauchschnitt- und Astwerksbündel müssen fest verschnürt sein, aber nicht mit Draht oder Kunststoffbändern. Das Verschnüren der Bündel ist nötig, damit sich diese beim Einwurf in die Schüttung des Sammelfahrzeugs nicht lösen.
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Das Gewicht eines Astwerksbündels darf max. 25 kg, der Durchmesser eines Bündels max. 50 cm und die Länge der Äste im Bündel max. 1,50 m betragen. Die Aststärken dürfen einen Durchmesser von max. 10 cm nicht überschreiten.
Wichtige Hinweise
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Eine Bereitstellung von Grün- und Gartenabfällen in div. Kunststoffsäcken oder gar in Gelben Säcken ist nicht gestattet. Grünabfall, der sich in Kunststoffsäcken befindet, wird nicht entsorgt.
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Ebenfalls nicht entsorgt wird lose, also unverpackt oder nicht gebündelt, bereitgelegter Grünabfall.
Anliefern auf den Wertstoffhöfen
Grüngutcontainer stehen bereit
Auf den EAW Wertstoffhöfen können Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst angeliefert werden.
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Gebührenfrei werden Grünabfälle angenommen, die in den zugelassenen EAW Grünabfallsäcken verpackt sind.
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Lose Grünabfälle werden gegen einen Annahmegebühr angenommen.
Anliefern bei Kompostierungsanlagen
Direktanlieferung bei einer Verwertungsanlage
Auch auf privatwirtschaftlich betriebenen Kompostierungsanlagen können Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst angeliefert werden.
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Die Annahme auf den Kompostierungsanlagen ist kostenpflichtig. Es gelten jeweils privatwirtschaftliche Annahmepreise.
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Bitte informieren Sie sich über die Annahmebedingungen und -Preise unter den angegebenen Kontaktdaten der einzelnen Anlagen.
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen verboten
Bitte beachten Sie, dass ...
das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen seit dem 1. Juli 2019 im Landkreis Mansfeld-Südharz ist grundsätzlich verboten ist. Ansprechpartner und zuständig für diesen Sachverhalt ist die untere Abfallbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz.
Bitte informieren Sie sich hier ausführlich.
- Zuletzt aktualisiert: 05. Juli 2019