Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
Zusammen mit der Bio-Tonne
Grün- und Gartenabfälle ...
können das ganze Jahr über entsorgt werden. Man kann dazu im Holsystem entweder den EAW Grünabfallsack oder die EAW Grünschnittbanderole nutzen.
Nutzer einer Bio-Tonne ...
-
können am regulären Leerungstermin ohne Voranmeldung bis zu insgesamt drei mit Grün- und Gartenabfällen gefüllte EAW Grünabfallsäcke neben ihrer Bio-Tonne zur Mitnahme bereitstellen. Gleiches gilt für Grünschnitt, gebündelt mit den EAW Grünschnittbanderolen.
-
Als Nutzer einer Bio-Tonne möchten Sie mehr als drei Säcke und/oder Bündel am Leerungstermin neben ihrer Bio-Tonne zur Mitnahme bereitstellen? Melden Sie dies im Vorfeld des regulären Leerungstermins über dieses Formular an. Sie können auch über 03475 613316 oder per
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anmelden. Der Anmeldeschluss für die Abholung in der Folgewoche ist Dienstag der Vorwoche bis 17:30 Uhr.
Wenn Sie keine Bio-Tonne ...
- nutzen müssen Sie die Abholung über dieses Formular oder über 03475 613316 oder per
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anmelden. Für die Abholung bitte die EAW Grünabfallsäcke und/oder den mit den EAW Banderolen versehenen Grünschnitt vor Ihrem Grundstück bereitstellen.
Die Entsorgungskosten ...
Die Entsorgungskosten für diese Form der Grünabfallsammlung sind über den Erwerb der Grünabfallsäcke oder Banderolen bei den hier aufgeführten Verkaufsstellen abgedeckt.
Straßensammlung von Grünabfällen
Im Frühjahr und im Herbst ...
findet eine flächendeckende Straßensammlung von Grünabfällen an den hier genannten Terminen mit dem Symbol für die Straßensammlung (siehe Grafik rechts) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Grünabfälle werden von den an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken abgeholt.
Bereitstellung
und Hinweise auf geeignete Behältnisse für die Bereitstellung der Grünabfälle entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Bereitstellung bei Straßensammlung und Grünabfall statt Sperrmüll".
Die Entsorgungskosten ...
für diese Form der Grünabfallsammlung sind über die Grundgebühren abgedeckt.
Grünabfall statt Sperrmüll
Ein oder zwei Mal im Jahr ...
können Sie nach Anmeldung über die Abrufkarte Sperrmüll anstelle von zwei Kubikmetern Sperrmüll, drei Kubikmeter Grünabfall entsorgen lassen. Sollen sechs Kubikmeter Grünabfall entsorgt werden, ist die Anmeldung unter Nutzung von zwei Abrufkarten Sperrmüll vorzunehmen.
Es geht auch online
Alternativ und sehr viel praktischer können Sie die Anmeldung auch über das Online-Formular vornehmen.
Die Entsorgungskosten ...
-
für diese Form der Grünabfallsammlung sind über die Grundgebühren abgedeckt.
Bereitstellung bei Straßensammlung und Grünabfall statt Sperrmüll
Die Grün- und Gartenabfälle müssen ...
-
an einem für die Straßensammlung von Grünabfällen im Abfalltourenplan genannten Termin oder
-
an dem für die Abholung von Grüngut über die Sperrmüllkarte per Rückantwortkarte benannten Termin
bis 6 Uhr morgens so an der Straße bereitstehen. Sie müssen für das Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sein. Zudem soll es keine Probleme beim Aufgreifen und Einladen geben.
Grün- und Gartenabfälle in EAW Grünabfallsäcken oder mit EAW Banderolen gebündelte Grün- und Gartenabfälle können ebenfalls und ohne Anmeldung an den Terminen der Straßensammlung zur Abholung bereitgestellt werden.
Bereitstellung
-
Bündelfähige Grünabfälle sind als Bündel zur Abholung bereitzulegen.
Ein Bündel darf maximal 25 Kilogramm schwer sein und einen Durchmesser von maximal 50 Zentimetern haben.
Die Länge der Äste und Zweige darf maximal 1,50 Meter und die Aststärke maximal 10 Zentimeter Durchmesser betragen.
Die Bündel müssen fest verschnürt sein, nicht aber mit Draht oder Kunststoffbändern.
Lose, das heißt nicht gebündelt, bereitgestellter Grünschnitt wird NICHT entsorgt.
-
Nicht bündelfähiger Grünabfall soll in geeigneten Behältnissen bereitgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Rasen- und Heckenschnitt sowie Laub. Das Gesamtgewicht soll nicht mehr als 25 Kilogramm betragen.
-
In Kunststofffoliensäcken, Plastiktüten oder gar Gelben Säcken bereitgestellter Grünabfall wird NICHT entsorgt.
Geeignete Behältnisse*
-
Behältnisse für nicht bündelfähige Grünabfälle müssen entweder kompostierfähig oder leicht auszuschütten sein. Sie müssen in jedem Fall offen sein.
-
Geeignet sind zum Beispiel Wannen, Schüsseln, große Gartentaschen, Körbe, Wasserfässer aus Kunststoff.
-
Kompostierbare Behältnisse sind Pappkartons und Papiersäcke. Papiersäcke dürfen keine Kunststofffolie oder Aluminiumbeschichtung haben.
-
Die Müllwerker entleeren nicht kompostierbare Behältnisse in das Sammelfahrzeug. Diese Behältnisse bleiben dann am Platz der Bereitstellung. Sie nehmen die Behältnisse nicht mit.
-
Kompostierbare Behältnisse, wie Pappkartons oder Papiersäcke gelangen mitsamt den Grünabfällen in das Sammelfahrzeug.
- Es erfolgt keine Erstattung verlorengegangener Behältnisse.
Anliefern auf den Wertstoffhöfen
Grüngutcontainer stehen bereit
Auf den EAW Wertstoffhöfen können Sie Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst anliefern.
-
Zusätzliche Gebühren entfallen für Grünabfälle in zugelassenen EAW Grünabfallsäcken. Diese können Sie gegen Gebühr erwerben. Gleiches gilt für Grüngut, gebündet mit EAW Grüngutbanderolen.
-
Lose Grünabfälle werden gegen eine Annahmegebühr angenommen.
Bitte beachten Sie diese Hinweise zur Anlieferung von Grünschnitt und Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen.
Anliefern bei Kompostierungsanlagen
Direktanlieferung bei einer Verwertungsanlage
Auch auf privatwirtschaftlich betriebenen Kompostierungsanlagen können Grün- und Gartenabfälle ganzjährig selbst angeliefert werden.
-
Die Annahme auf den Kompostierungsanlagen ist kostenpflichtig. Es gelten jeweils privatwirtschaftliche Annahmepreise.
-
Bitte informieren Sie sich über die Annahmebedingungen und Preise unter den angegebenen Kontaktdaten der einzelnen Anlagen.
Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
Bitte beachten Sie, dass ...
das Verbrennen von nicht kompostierbaren pflanzlichen Gartenabfällen ab dem 1. Januar 2022 im Landkreis Mansfeld-Südharz wie hier beschrieben neu geregelt worden ist.
-
Den "Antrag für eine Ausnahmegenehmigung für die Verbrennung von pflanzlichen nicht kompostierbaren Gartenabfällen nach § 28 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz" finden Sie hier.
-
Ansprechpartner und zuständig für diesen Sachverhalt ist das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz.
Rechtsgrundlagen
§ 21 Absatz 3, 5 und 8 Satz 3 Abfallsatzung
§ 29 Absatz 1 Ziffer 2.2 Abfallsatzung
Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024