Die Bio-Tonne

Zugelassene Bioabfallbehälter
Bioabfälle, die überlassen werden sollen, können in Bioabfallbehältern (Bio-Tonnen) mit 120 Liter oder 240 Liter Füllraum gesammelt werden.
Hinsichtlich der maximal zulässigen Füllmenge Ihrer Biotonne gelten die Vorgaben wie für die Restabfallbehälter. Bei einem 120 Liter Behälter sind max. 48 kg (Bio-)Abfall, bei einem 240 Liter Behälter maximal 96 kg (Bio-)Abfall zulässig.
Die Bio-Tonnen werden nach der Anmeldung zur Abfallentsorgung beim EAW von der RES GmbH bereitgestellt. Sie gehen nicht in das Eigentum der Nutzer über.
Chip und Identsystem
Jede Leerung wird registriert
Auch die Bioabfallbehälter sind mit einem Chip ausgerüstet. Jede Entleerung wird mittels der an den Sammelfahrzeugen installierten Leseeinrichtungen des Identsystems registriert. Per Datenfunk wird jeder Datensatz, bestehend aus Chipnummer, Datum und Entleerungszeit zur Weiterverarbeitung zum EAW geschickt.
Bereitstellung und Abfuhrrhythmus
Bedarfsgerechte Leerung der Bio-Tonnen
Die Bio-Tonnen werden nach Abfalltourenplan in den Monaten
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April bis Oktober einmal wöchentlich und in den Monaten
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November bis März 14-täglich geleert,
wenn sie zum Termin bis 6 Uhr morgens, mit geschlossenem Deckel bereitgestellt worden sind. Die Bereitstellungsplätze der Bio-Tonnen müssen vom Entsorgungsfahrzeug gut erreichbar sein und der Ladevorgang muss problemlos möglich sein. Nach der Leerung sollen die Bio-Tonnen vom Grundstückseigentümer bzw. Nutzer möglichst zeitnah wieder auf das Grundstück zurückgenommen werden.
Haben Sie Ihren Leerungstermin verpasst und können nicht eine oder zwei Wochen bis zur nächsten regulären Leerung warten, verfahren Sie bitte, wie in diesen Tipp beschrieben.
Fehlbefüllung und Reinigung
Diese Bio-Tonne wird nicht geleert
Finden die Müllwerker Bio-Tonnen mit erheblicher Fehlbefüllung z. B. durch
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menschliche und tierische Exkremente
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Kadaver, Fleisch, Knochen, verunreinigten Einstreu
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Hygieneartikel jeder Art
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Staubsaugerinhalte, Kehricht und Zigarettenkippen
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Tapeten, Illustrierte, Kataloge
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Speisereste jeder Art
vor, werden diese Bio-Tonnen, mit einem Beanstandungsaufkleber versehen und nicht geleert!
Wenn Sie mögen, hier gibt es Mehrwissen über die Bio-Tonne.
Eine saubere Bio-Tonne
Einmal im Jahr werden die Bio-Tonnen von einem Waschmobil gereinigt.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Abs. 1, Ziffer 9.1 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung Bioabfälle/keine Bioabfälle
§ 8 Abfallsatzung | Umsetzung der Überlassungspflichten durch den Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Vorgaben von § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 21 Abs. 2 Abfallsatzung | Abfuhrrhythmus für die Bio-Tonne
§ 29 Abs. 1, Ziffer 2 Abfallsatzung | zugelassenen Bioabfallbehälter
- Zuletzt aktualisiert: 19. Januar 2021