Barrierefreiheit | Meldung | Erklärung
Sie möchten eine Barriere melden?
Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit auf unserer Website feststellen, kontaktieren Sie uns bitte. Ebenso, falls Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die nicht barrierefrei sind.
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Mansfeld-Südharz | EAW
Karl-Fischer-Straße 13 | Lutherstadt Eisleben
Telefon 03475 613300 | Telefax 03475 613333 | E-Mail Kontakt
Karsten Paetz | Betriebsleiter | kommissarischer Datenschutzbeauftragter
Kontaktformular für Rückmeldungen zu Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihre Fragen und Vorschläge. Sie helfen uns, unsere Website barrierefreier zu gestalten. Wir werden die Probleme, die Sie ansprechen, prüfen und nach und nach beheben. Laut BGG LSA, Paragraph 15b, Absatz 4, informieren wir Sie innerhalb eines Monats über die Maßnahmen, die wir zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergreifen.
Beschwerdestelle
Wenn Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, kontaktieren Sie bitte die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt. Nutzen Sie dafür die Beschwerdeformulare auf deren Website.
Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Mansfeld-Südharz ist bemüht, seine Webseite in Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) und der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 16a, Absätze 1 und 2 BGG LSA und dem § 11 der BGGVO LSA§ 11 der BGGVO LSA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.abfallwirtschaft-msh.de und die EAW-Abfall-App.
Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Diese Webseite und die EAW-Abfall-APP sind nach den oben genannten Richtlinien noch nicht vollständig barrierefrei.
Alternativtexte für Fotos
Bannerbilder, die nicht in Slideshows eingebunden sind und Grafiken innerhalb der Beiträge sind mit Alternativtexten versehen. Wird das Fehlen von Alternativtexten zu Fotos, die nicht nur dekorativen Zwecken dienen bemerkt, werden diese umgehend ergänzt.
Kontraste
Nach kürzlich vorgenommenen Anpassungen gehen wir davon aus, dass die Lesbarkeit der Texte und vor allem auch die Nutzbarkeit der vorhandenen Bedienelemente durch zu geringe Kontraste nicht mehr beeinträchtigt ist. Sollte weiterer Verbesserungsbedarf bekannt werden, werden weitere Kontrastanpassungen sofort vorgenommen.
Leichte Sprache
Alle Seiten der EAW-Website werden zukzessive in leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Seiten mit aktuellem Hinweis auf "Zuletzt aktualisiert" sind seit dem 6. Juni 2024 dahingehend überarbeitet worden.
Verfügbar ist die leichte Sprache bereits bei den Abfalltipps, im Bereich Mehrwissen, bei den Kinderseiten und bei den Fragen und Antworten. Abkürzungen wurden konsequent entfernt.
Linktexte
Alle internen und externen Verlinkungen sind mit Linktexten versehen, die so kurz wie möglich darauf hinweisen, ob sie auf webseiteninterne Inhalte oder auf Inhalte von anderen, externen Websites verweisen. Bei diversen Tests auf Barrierefreiheit werden die genutzten Linktexte kritisiert. Wir halten jedoch daran fest. Zwei Beispiele ... Interner Link | zum Kontaktformular | öffent im selben Fenster" sowie "Externer Link | zur Datenschutzgrundverordnung | öffnet ein neues Fenster".
Noch nicht vollkommen barrierefreie Inhalte
PDF-Dateien und externe Module
Noch nicht barrierefrei sind insbesondere alle zum Download zur Verfügung stehenden PDF-Dokumente (unter anderem Antragsvordrucke und die Sortierhilfen zum Download) sowie der Online-Tourenplan und das Online Abfall ABC. Letztere sind als externe Module in die EAW-Website eingebunden. Deren Bereitstellung als komplett barrierefreie Anwendung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Funktionalität beider Module ist dadurch jedoch nicht beeinträchtigt.
Testverfahren
Gemäß den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) werden eigene Test im Rahmen der Arbeiten an der Website laufend durchgeführt. Auch webbasierte, automatisierte Testverfahren werden regelmäßig genutzt und im Ergebnis die notwendigen Anpassungen zeitnah realisiert.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2024 aktualisiert. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2024