Wertstoffsammlung
Annahme auf den EAW Wertstoffhöfen
Gebührenfreie Annahme
Wertstoffe aus Kunststoffen (Plaste) werden auf den EAW Wertstoffhöfen gebührenfrei angenommen.
Gemäß Anlage 4 der Abfallsatzung werden unter anderem folgende Kunststoffwertstoffe angenommen ...
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Blumenkästen und Blumenübertöpfe
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Gartenmöbel aus Kunststoffen (ohne Metall und ohne Stoff, zum Beispiel der Plastegartenstuhl)
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Getränkekästen ohne Inhalt
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Haushaltseimer ohne Metallbügel (jedoch keine Verpackungseimer, wie zum Beispiel leere Farbeimer)
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Kinderspielzeuge aus Kunststoff (groß, ohne Metallteile und elektronische Bauteile)
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Kunststofffässer, Kunststofftonnen und Kunststoffkanister (keine Verpackungskanister)
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Kunststoffgießkannen, Kunststoffklappboxen, Kunststoffküchensiebe und ähnliche große Haushaltsgegenstände
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Kunststoffwannen, Kunststoffschüsseln und Kunststoffkörbe
Das sind keine Kunststoffwertstoffe
Andere Entsorgungswege nutzen
Für andere Abfälle aus Kunststoffen sind gemäß Anlage 4 der Abfallsatzung die im Folgenden genannten, zum Teil gebührenpflichtigen Entsorgungswege zu nutzen.
Über die Gelben Tonnen sind zu entsorgen
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Leere Verpackungen aus Kunststoffen (wie Eimer und Kanister) sowie Verpackungen aus Kunststoffverbunden gehören in die Gelbe Tonne
Beim Schadstoffmobil abgeben
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Verpackungen mit Restmengen schadstoffhaltiger/gefährlicher Flüssigkeiten (wie Öl-, Säure- und/oder Spritzmittelkanister) werden am Schadstoffmobil angenommen.
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Sind diese Verpackungen restentleert und gereinigt, kann die Entsorgung unterschiedlich sein. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf den jeweiligen Behältnis.
Als Sperrmüll sind zu entsorgen
Das gehört in den Sperrmüll ...
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Gegenstände aus Gummi
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Gartenmöbel aus Polyrattan
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Kindersitze für Auto und Fahrrad
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Kunststoffverbunde aus verschiedenen Kunststoffen (zum Beispiel Schulranzen, Teppiche, Bodenbeläge)
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metall- oder holzhaltige Kunststoffteile und Kunststoffverbunde
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Ski, Snowboards und Skischuhe
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Zelte, Plexiglas, Toilettensitze und Toilettendeckel
Als Restabfall sind zu entsorgen
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Video- und Musikkassetten gehören in den Restabfall
Als Bauabfall/Fenster/Türen sind zu entsorgen
- PVC Fenster und Türen inklusive Zargen können als Bauabfälle auf den Wertstoffhöfen gebührenpflichrig abgegeben werden
Als Baumischabfall sind zu entsorgen
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Isoliermaterialien (Styropor, Styrodur, Polyurethan-Schaum)
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Baustellenabfälle (Kanalgrundrohre beziehungsweise PVC Rohre, verschmutzte Folien)
Die Annahme von Baumischabfällen, Bauabfall und Bauschutt auf den Wertstoffhöfen ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlagen
Im Landkreis Mansfeld-Südharz ist zum 02.01.2015 die getrennte Sammlung der sogenannten "stoffgleichen Nichtverpackungen" aus Kunststoffen eingeführt worden.
§ 6 Absatz 1, Ziffer 15a Abfallsatzung | Begriffsbestimmung stoffgleiche Nichtverpackungen
§ 7 Absatz 4 Abfallsatzung | Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht
§ 15 a Abfallsatzung des Landkreises Mansfeld-Südharz inklusive Anlage 4 - Trennliste in Verbindung mit § 14 (1) Kreislaufwirtschaftsgesetz
und das Verpackungsgesetz
Zuletzt aktualisiert: 02. Juli 2026