Gefährliche Abfälle sicher entsorgen
Das sind gefährliche Abfälle
Gefahr für den Hausgebrauch und in Betrieben
Viele "Mittel", die man "für den Hausgebrauch" und für die Nutzung in Kleinbetrieben erwerben kann, sind giftig, ätzend, explosiv oder brandfördernd. Sie sind gesundheitsgefährdend und/oder auf verschiedene Weise umweltgefährdend. Bei der Entsorgung von Restmengen oder überlagerten Mengen solcher schadstoffhaltiger und gefährlicher Abfälle sind hohe Sicherheitsanforderungen zu beachten.
Zu derartigen Abfällen gehören ...
Akkus | Geräteakkus | Altarzneimittel | Altmedikamente | Autobatterien | Bleiakkus | Batterien | Gerätebatterien und -akkus | Beizmittel | Farben und Lacke - lösemittelhaltig | Farbverdünner | Fleckenentferner | Garten- und Haushaltschemikalien | Gifte | Haushaltschemikalien | Imprägniermittel | Kleber | Laugen | Lösemittel | Pflanzenschutzmittel | Pinselreiniger | Polituren | quecksilberhaltige Thermometer | Reinigungs- und Desinfektionsmittel | Pflanzenschutzmittel | Rostschutzmittel | Schädlingsbekämpfungsmittel | Säuren | teer- und ölhaltige Rückstände | mehr im Abfall ABC
Gefahrenkennzeichen beachten
Achten Sie auf die rot-weiß-schwarzen Gefahrenkennzeichen auf den Verpackungen. Diese befinden sich oft auf flüssigen Stoffen mit gefährlichem Inhalt. So erkennen Sie, ob überlagerte oder Restmengen zum Schadstoffmobil gebracht werden müssen.
Dieses Merkblatt informiert Sie ausführlich über die Bedeutung der Gefahrenkennzeichen.
Umweltfreundlich mit dem Blauen Engel
Nutzen Sie wo immer möglich "Mittel", die mit einem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Man muss Restmengen davon nicht als gefährlichen Abfall entsorgen.
Zitat: "Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen Blauer Engel nutzen, können Sie sicher sein. Sie tun damit etwas Gutes für sich, die Umwelt und die Zukunft."
Gefährliche Abfälle zum Schadstoffmobil
Zwei Sammeltouren
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Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle (Problemstoffe, gefährliche Abfälle) müssen Sie grundsätzlich im Bringsystem (Sie bringen die gefährlichen Abfälle zum Schadstoffmobil) entsorgen. Die Annahme erfolgt gebührenfrei.
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Auch Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus Betrieben werden am Schadstoffmobil im Bringsystem angenommen. Diese jedoch gebührenpflichtig.
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Jährlich finden zwei Sammeltouren des Schadstoffmobils statt. Dabei sammeln wir die gefährlichen Abfälle ein.
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Zusätzliche Termine, an denen gefährliche Abfälle am Schadstoffmobil abgegeben werden können, gibt es an ausgewählten Samstagen. Auch diese finden Sie im Tourenplan.
Altmedikamente richtig entsorgen
Schadstoffmobil oder Restabfall
Fallen in privaten Haushalten Restmengen von Medikamenten (Altmedikamente, Altarzneimittel) an, können diese am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Auch eine Entsorgung über den Restabfall ist möglich. Dazu verpacken Sie bitte die Medikamente so, dass Kinder oder Unbefugte in keinem Fall Zugriff darauf erhalten.
Zitat und Empfehlungen
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"Altarzneimittel zählen zum Siedlungsabfall und können deshalb beispielsweise in den Hausmüll (Restabfall) gegeben werden." Bundesministerium für Gesundheit
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Wichtig für eine umweltbewusste Entsorgung von Altmedikamenten ist vor allem, dass sie nicht über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden.
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Das Umweltbundesamt informiert ebenfalls über die Entsorgung von Altarzneimitteln.
- Mehrwissen über Altmedikamte finden Sie hier.
Bringsystem für Betriebe
Annahme am Schadstoffmobil
Auch Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus Betrieben können am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Annahme erfolgt gebührenpflichtig. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Termine und Standorte des Schadstoffmobils finden Sie im Tourenplan.
Angenommen werden nur die in dieser Gebührenübersicht aufgeführten Arten gefährlicher Abfälle.
Holsystem für Betriebe
Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Betrieben, ...
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deren Arten in dieser Gebührenübersicht nicht aufgeführt sind oder von ...
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gefährlichen Abfällen, von denen mehr als haushaltsübliche Mengen angefallen sind,
kann der Abfallbesitzer beim EAW schriftlich, formlos eine Abholung beantragen.
Der EAW beauftragt das zuständige Entsorgungsunternehmen. Dieses holt die angemeldeten gefährlichen Abfälle ab und entsorgt sie sicher. Die beantragte Entsorgung erfolgt spätestens sechs Wochen nach Eingang des Antrages.
Die Gebühren dafür errechnen sich aus den nachgewiesenen Kosten für ...
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Konfektionierung,
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Transport und Entsorgung
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zuzüglich einer Verwaltungsgebühr.
Keine Annahme dieser Abfälle
Weder am Schadstoffmobil, noch an den Wertstoffhöfen werden angenommen:
Feuerwerkskörper (ungezündet) | infektiöse Abfälle | Munition | radioaktive Abfälle | Sprengstoff
Wenn Sie derartige Abfälle entsorgen möchten, stimmen Sie sich bitte mit dem EAW vorher ab.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 1, Ziffern 12, 12.1 und 12.2 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung Schadstoffe sowie schadstoffhaltige Haushaltsabfälle und Kleinmengen
§ 13 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen
§ 18 Abfallsatzung | Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle (Problemstoffe)
§ 19 Abfallsatzung | Schadstoffhaltige Kleinmengen (Sonderabfallkleinmengen)
§ 10 Absatz 2 Abfallgebührensatzung | Mobile und stationäre Schadstoffsammelstellen (Sammelstellen für gefährliche Abfälle)
Zuletzt aktualisiert: 07. Januar 2025