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Hinweise zur Anlieferung auf den Wertstoffhöfen

Informationen zur Annahme von Sperrmüll und Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen

1. Anlieferung ist gebührenpflichtig

Freikontingent oder gebührenpflichtig

  • Grundsätzlich ist jede Anlieferung von Sperrmüll und Grünschnitt gebührenpflichtig. Gebührenpflichtig ist der Anlieferer.

  • Sperrmüll und Grünschnitt können nur über das Freikontingent gebührenfrei angeliefert werden (mehr dazu Ziffern 2 bis 5).

Nur aus dem Landkreis

Auf den EAW Wertstoffhöfen nehmen wir nur Sperrmüll- und Grünschnittabfälle an, wenn diese Abfälle aus dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz stammen.

Alle Informationen zum Download



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Abfallwirtschaft
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