Abfallgebühren 2024
Höhe und Verwendung der Grundgebühren
Grundgebühr je Bewohner/-in eines Wohngrundstückes
-
22,08 € jährlich beziehungsweise
-
1,84 € monatlich.
Grundgebühr je angeschlossener gewerblicher Anfallstelle
-
112,44 € jährlich beziehungsweise
-
9,37 € monatlich.
Aus der Grundgebühr werden finanziert
-
die allgemeinen Verwaltungskosten, inklusive derjenigen für die Wertstoffhöfe
-
die Kosten für die Abfallberatung
-
die Aufwendungen des Landkreises für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
-
die anteiligen Kosten für die Entsorgung von Altpapier, Bio- und Grünabfällen
-
die Kosten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
Rechtsgrundlagen
Behältergebühren für Wohngrundstücke
Gültig im Jahr 2024
Behältertyp |
Entleerungsintervall |
Behältergrundgebühr |
Behälterentleerungsgebühr |
Gesamtgebühr (informativ) | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
monatlich |
jährlich |
monatlich |
jährlich |
monatlich |
jährlich | ||
MGB 80 Liter |
2-wöchentlich |
2,80 € |
33,60 € |
5,34 € |
64,08 € |
8,14 € |
97,68 € |
4-wöchentlich |
2,80 € |
33,60 € |
2,67 € |
32,04 € |
5,47 € |
65,64 € |
|
6-wöchentlich |
2,80 € |
33,60 € |
1,85 € |
22,20 € |
4,65 € |
55,80 € |
|
8-wöchentlich |
2,80 € |
33,60 € |
1,43 € |
17,16 € |
4,23 € |
50,76 € |
|
MGB 120 Liter |
2-wöchentlich |
4,20 € |
50,40 € |
8,01 € |
96,12 € |
12,21 € |
146,52 € |
4-wöchentlich |
4,20 € |
50,40 € |
4,00 € |
48,00 € |
8,20 € |
98,40 € |
|
MGB 240 Liter |
(wöchentlich einmalig) 1) |
8,40 € |
100,80 € |
32,07 € |
384,84 € |
40,47 € |
485,64 € |
2-wöchentlich |
8,40 € |
100,80 € |
16,03 € |
192,36 € |
24,43 € |
293,16 € |
|
4-wöchentlich |
8,40 € |
100,80 € |
8,01 € |
96,12 € |
12,21 € |
146,52 € |
|
MGB 660 Liter
|
(wöchentlich einmalig) 1) |
23,12 € |
277,44 € |
88,20 € |
1.058,40 € |
111,32 € |
1.335,84 € |
2-wöchentlich |
23,12 € |
277,44 € |
44,10 € |
529,20 € |
67,22 € |
806,46 € |
|
4-wöchentlich |
23,12 € |
277,44 € |
22,05 € |
264,60 € |
45,17 € |
542,04 € |
|
MGB 770 Liter
|
(wöchentlich einmalig) 1) |
26,97 € |
323,64 € |
102,90 € |
1.234,80 € |
129,87 € |
1.558,44 € |
2-wöchentlich |
26,97 € |
323,64 € |
51,45 € |
617,40 € |
78,42 € |
941,04 € |
|
4-wöchentlich |
26,97 € |
323,64 € |
25,72 € |
308,64 € |
52,69 € |
632,28 € |
|
MGB 1100 Liter |
(wöchentlich zweimalig) 1) |
38,54 € |
462,48 € |
294,00 € |
3.528,00 € |
332,54 € |
3.990,48 € |
(wöchentlich einmalig) 1) |
38,54 € |
462,48 € |
147,00 € |
1.764,00 € |
158,54 € |
2.226,48 € |
|
2-wöchentlich |
38,54 € |
462,48 € |
73,50 € |
882,00 € |
112,04 € |
1.344,48 € |
|
4-wöchentlich |
38,54 € |
462,48 € |
36,75 € |
441,00 € |
75,29 € |
903,48 € |
MGB = Müllgroßbehälter
1) Bedarfstarif
Gebühren für den Erwerb von Restabfallsäcken
Ein Restabfallsack kostet 3,00 €, mit dem Erwerb sind die Kosten für die Entsorgung der darin bereitgestellten Restabfälle ausgeglichen.
Rechtsgrundlage
Anlage 1 der Abfallgebührensatzung
§ 2 Absatz 7 der Abfallgebührensatzung
Behältergebühren für Gewerbegrundstücke
Gültig im Jahr 2024
Behälterty |
Entleerungsintervall |
Behältergebühr |
|
---|---|---|---|
monatlich |
jährlich | ||
MGB 80 Liter |
2-wöchentlich |
5,69 € |
68,28 € |
4-wöchentlich |
2,84 € |
34,08 € |
|
6-wöchentlich |
1,97 € |
23,64 € |
|
8-wöchentlich |
1,53 € |
18,36 € |
|
MGB 120 Liter |
2-wöchentlich |
8,53 € |
102,36 € |
4-wöchentlich |
4,26 € |
51,12 € |
|
MGB 240 Liter |
wöchentlich einmalig 1) |
34,15 € |
409,80 € |
2-wöchentlich |
17,07 € |
204,84 € |
|
4-wöchentlich |
8,53 € |
102,36 € |
|
MGB 660 Liter
|
wöchentlich einmalig 1) |
93,91 € |
1.126,92 € |
2-wöchentlich |
46,95 € |
563,40 € |
|
4-wöchentlich |
23,47 € |
281,64€ |
|
MGB 1100 Liter |
wöchentlich zweimalig 1) |
313,05 € |
3.756,60 € |
wöchentlich einmalig 1) |
156,52 € |
1.878,24 € |
|
2-wöchentlich |
78,26 € |
939,12 € |
|
4-wöchentlich |
39,13 € |
469,56 € |
MGB = Müllgroßbehälter
1) Bedarfstarif
Rechtsgrundlage
Anlage 2 der Abfallgebührensatzung
Behältergebühren Papiertonne Gewerbe
Gültig im Jahr 2024
Behältertyp |
Leerungsintervall |
Behältergebühr pro Jahr |
---|---|---|
MGB Altpapier 240 Liter |
4-wöchentlich |
15,60 € |
MGB Altpapier 1.100 Liter
|
4-wöchentlich |
45,36 € |
MGB Altpapier 1.100 Liter |
einmal wöchentlich |
181,69 € |
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 12 Abfallgebührensatzung
Behältergebühren für die Bio-Tonne
Gültig im Jahr 2024
Die Gebühr beträgt für eine Bio-Tonne
-
mit 120 l Füllraum 54,36 € pro Jahr,
-
mit 240 l Füllraum 108,72 € pro Jahr.
Die oben genannte Gebühr umfaßt gemäß § 2 Absatz 8 Ziffer 7 Abfallgebührensatzung folgende Aufwendungen:
-
die Behältergestellung (die Anlieferung und das Aufstellen der Bio-Tonne auf dem Grundstück),
-
die Sammlung (die Einsammlung der Bioabfälle im Rahmen des Abfalltourenplans),
-
den Transport (den Transport der Bioabfälle zu einer Verwertungsanlage = Kompostierungsanlage) sowie
-
die Verwertung der Bioabfälle (auf der Kompostierungsanlage).
Rechtsgrundlage
§ 2 Absatz 6 Abfallgebührensatzung
Annahmegebühren Wertstoffhöfe
Gültig im Jahr 2024
Abfallart |
Annahme-
|
Volumentarif 1)
|
Pauschaltarif 1)
|
Pauschaltarif 1)
|
---|---|---|---|---|
Sperrmüll
|
gebührenfrei bei |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Gemischte Kunststoffe 2)
|
0,00 €/Mg | entfällt | entfällt | entfällt |
Sperrmüll gegen Gebühr
|
173,00 €/Mg |
23,00 € |
11,50 € |
0,20 € |
Altholz
|
120,00 €/Mg |
14,00 € |
7,00 € |
0,10 € |
Baumischabfälle
|
240,00 €/Mg |
60,00 € |
30,00 € |
0,60 € |
Bauschutt
|
40,00 €/Mg |
18,00 € |
9,00 € |
0,15 € |
Grünabfälle gegen Gebühr
|
65,00 €/Mg |
7,00 € |
3,50 € |
0,05 € |
Schrott
|
gebührenfrei |
|||
Papier, Pappe, Karton
|
gebührenfrei |
|||
Elektroaltgeräte
|
gebührenfrei |
|||
PKW-Reifen 5)
|
3,50 €/Stück |
|||
PKW-Reifen 5)
|
7,00 €/Stück |
|||
asbesthaltige Baustoffe 3) 4)
|
55,50 €/100 kg |
|||
eine Asbestzementplatte 3) 4)
|
18,50 €/Stück | |||
Platten-Bigbag
|
12,00 €/Stück | |||
Dach-/Teerpappe 3) 4)
|
74,50 €/100 kg | |||
mineralische Dämmung 3)
|
62,00 €/100 kg | |||
Gipsbaustoffe
|
22,40 €/100 kg | |||
PVC-Fenster/Türen 3)
|
15,40 €/100 kg | |||
Holzfenster/-türen 3)
|
31,00 €/100 kg |
37,00 € |
18,50 € |
|
Flachglas
|
7,20 €/100 kg |
1) Ist eine Verwiegung zeitweise oder aus technischen Gründen nicht möglich, wird nach Volumentarif beziehungsweise Pauschaltarifen des angelieferten Abfalls abgerechnet.
2) Annahme auf den Wertstoffhöfen Sangerhausen und Unterrißdorf
3) Annahme ausschließlich auf dem Wertstoffhof Sangerhausen möglich
4) Annahme nur an festgelegten Tagen
5) LKW-/Traktor-Reifen werden nicht angenommem, da nicht haushaltsüblich.
Rechtsgrundlage
Anlage 4 Abfallgebührensatzung
Gebühren Selbstanlieferung bei Entsorgern
Gültig im Jahr 2024
Für die Anlieferung (Selbstanlieferung) von Abfällen zur Beseitigung auf der Abfallentsorgungsanlage in Ringleben ist nach § 2 Absatz 13 Abfallgebührensatzung eine Gebühr gemäß Anlage 3 (Gebühren der Selbstanlieferung bei Entsorgern) zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Anlage 3 Abfallgebührensatzung
Gebühren Schadstoffmobil Gewerbe
Gültig im Jahr 2024
Annahmegebühren für gefährliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen**Betriebe, Handwerk, Verwaltungen u. ä. bei mobiler und stationärer Sammlung | ||
---|---|---|
Bezeichnung |
Gesamtkosten/Gesamtgebühr |
|
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 01 10*) |
1,06 |
€/kg |
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (AVV 15 02 02*) |
0,94 |
€/kg |
Gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 07*) |
5,16 |
€/kg |
Gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (AVV 16 05 08*) |
5,16 |
€/kg |
Lösemittel (AVV 20 01 13*) |
0,97 |
€/kg |
Säuren (AVV 20 01 14*) |
1,53 |
€/kg |
Laugen (AVV 20 01 15*) |
0,94 |
€/kg |
Fotochemikalien (AVV 20 01 17*) |
1,53 |
€/kg |
Pestizide (AVV 20 01 19*) |
2,78 |
€/kg |
Andere quecksilberhaltige Abfälle (AVV 20 01 21*) (außer Leuchtstoffröhren und and. Gasentladungslampen) |
5,82 |
€/kg |
Öle und Fette (AVV 20 01 26*) |
0,94 |
€/kg |
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 27*) |
0,97 |
€/kg |
Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten (AVV 20 01 29*) |
1,53 |
€/kg |
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen (AVV 20 01 32) |
0,84 |
€/kg |
Anfahrtgebühren für gewerbliche Anfallstellen bei Einsatz des Schadstoffmobils
-
Je einzelnem Abruf eines Transportfahrzeuges 510,00 €/Abholung (maximal zwei Stunden)
Für die Entsorgung anderer, oben nicht genannter, gefährlicher Abfälle, beauftragt der EAW das Entsorgungsunternehmen aufgrund einer formlosen, schriftlichen Anfrage durch den Abfallbesitzer. Die Gebühr für die Entsorgung errechnet sich aus den nachgewiesenen Kosten für Konfektionierung, Transport und Endentsorgung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Absatz 4 Abfallgebührensatzung
Anlage 5 Abfallgebührensatzung
Verwaltungsgebühren
Gültig im Jahr 2024
Für die Bearbeitung folgender Anträge werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,50 € erhoben
-
Antrag zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
-
Antrag auf veränderte Abfuhrrhythmen
-
Antrag zur Bildung von Nutzergemeinschaften
-
Antrag zur Erstattung nach Billigkeitsregelung
Eine Verwaltungsgebühr
in Höhe von mindestens 12,00 € wird für die Bearbeitung erfolglos gebliebene Widersprüche erhoben.
Für die Ausfertigung der ...
-
Gebührenbescheide, die Selbstanlieferer erhalten, wenn sie Abfälle zur Beseitigung auf der Abfallentsorgungsanlage in Ringleben angeliefert haben sowie
-
für die Inanspruchnahme von Sperrmüllabfuhren über Container mit 7 m³ Füllraum
wird je Bescheid eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,50 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
§ 28 Absatz 3 und 4 Abfallsatzung
§ 13 Absatz 3 Abfallgebührensatzung
Antragsvordrucke
Sonderleistungen E-Altgeräte
Gültig im Jahr 2024
Übermengengebühr
Die Gebühr für die Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten aus Haushalten für Übermengen (das heißt ab dem fünften großen Elektroaltgerät pro Haushalt und Jahr) beträgt
- 4,50 € pro Stück Elektro-/Elektronikaltgerät.
Die Gebühr für die Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten bei Gewerbegrundstücken beträgt
- 4,50 € für jedes Gerät (ab dem ersten Elektro-/Elektronikaltgerät).
Expresszuschlag
Bei Abholung von Elektro-/Elektronikaltgeräten als Expressabfuhr beträgt der Expresszuschlag
-
55,00 € pro Vorgang.
Der Expresszuschlag beinhaltet die anteiligen Kosten für die An- und Abfahrt. Sofern Übermengen im Rahmen der Expressabfuhr entsorgt werden, ergibt sich die Gesamtgebühr aus Abholgebühr je Stück und Expresszuschlag pro Vorgang.
Rechtsgrundlage
§ 17 a Absätze 1, 6 und 4 Abfallsatzung
§ 2 Absatz 9 Ziffer 9.1. Abfallgebührensatzung
Sonderleistungen Sperrmüll
Gültig im Jahr 2024
Übermengengebühr
Die Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüllübermengen sowie von Sperrmüll von Gewerbegrundstücken beträgt
- 30,00 € pro angefangenem Kubikmeter Sperrmüll.
Expresszuschlag
Bei Abholung von Sperrmüll als Expressabfuhr beträgt der Expresszugschlag
- 75,00 € pro Vorgang.
Der Expresszuschlag beinhaltet die anteiligen Kosten für die An- und Abfahrt. Sofern Übermengen im Rahmen der Expressabfuhr entsorgt werden, ergibt sich die Gesamtgebühr aus Abholgebühr je angefangenem Kubikmeter Sperrmüll und Expresszuschlag pro Vorgang.
Sperrmüllcontainer
Die Gebühr für die Bereitstellung eines Absetzcontainers mit 7 m³ Fassungsvermögen beträgt
- 85,50 € pro Gestellung.
Die Gestellungsgebühr beinhaltet nur die Bereitstellung und den Transport des Containers zur Entsorgungsanlage. Die Entsorgungskosten werden dem Abfallbesitzer gesondert auf Nachweis in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlage
§ 20 Absätze 3, 4, 6, 9 Abfallsatzung
§ 2 Absatz 9 Ziffer 9.2. Abfallgebührensatzung
Sonderleistungen Grünabfallsammlung
Gültig im Jahr 2024
Grünabfallsack und Banderole
Die Gebühr für den Erwerb eines 60 Liter fassenden Grünabfallsackes oder einer zur Entsorgung von Baum-/Strauchschnitt nutzbaren Banderole beträgt
-
1,00 € je Grünabfallsack
-
1,50 € je Banderole.
Im Rahmen des Entsorgungssystems Grünabfall statt Sperrmüll beträgt die Gebühr
- 20,00 € pro angefangenem Kubikmeter (m³) Übermenge Grünabfall (bei mehr als drei, sowie bei mehr als sechs m³).
Rechtsgrundlage
§ 21 Absatz 4 und 6 Abfallsatzung
§ 2 Absatz 9.3 Abfallgebührensatzung
Sonderleistungen Ersatzbehälter
Gültig im Jahr 2024
Abfallbehälter ersetzen
Für einen zu ersetzenden Abfallbehälter wird von dem Anschlusspflichtigen eine Gebühr für den Ersatzbehälter erhoben, wenn der Verlust oder die Beschädigung eines anderen Abfallbehälters vom Anschlusspflichtigen (dem Nutzer des Abfallbehälters) verschuldet wurde.
-
Für Abfallbehälter mit 80 l bis 240 l Füllraum beträgt die Gebühr im Jahr 30,75 €.
-
Für Abfallbehälter mit mit 660 l bis 1.100 l Füllraum beträgt die Gebühr im Jahr 92,25 €.
In der Abfallsatzung heißt es dazu ...
"Für Schäden, die durch eine vom Ausschlusspflichtigen verschuldete unsachgemäße Behandlung der Abfallbehälter und Abfallsäcke (zum Beispiel durch Fehlbefüllung) an den Abfallbehältern, ... entstehen, sowie für den von ihm verschuldeten Verlust von Abfallbehältern haftet der Anschlusspflichtige. ... Schäden an Abfallbehältern oder Verluste von Abfallbehältern hat der Anschlusspflichtige dem Landkreis unverzüglich schriftlich zu melden."
Rechtsgrundlagen
§ 2 Absatz 11 Abfallgebührensatzung
unter Bezugnahme auf § 30 Absatz 6 Abfallsatzung
Sonderleistungen Behälterschloss
Gültig im Jahr 2024
Abfallbehälter verschließen
Für Restabfall-, Bioabfall-, und Altpapierbehälter können auf formlosen, schriftlichen Antrag hin Deckelschlösser (Behälterschlösser, Schwerkraftschlösser) gegen eine Jahresgebühr zur Verfügung gestellt werden.
-
Für Abfallbehälter mit 80 l bis 240 l Füllraum beträgt die Gebühr im Jahr 6,72 €.
-
Für Abfallbehälter mit mit 660 l bis 1.100 l Füllraum beträgt die Gebühr im Jahr 11,64 €.
Die Deckelschlösser werden vom Landkreis montiert und gewartet.
Andere Schlösser sind verboten
Das Durchbohren der Abfallbehälter zur Montage selbst beschaffter Schlösser ist unzulässig.
Rechtsgrundlage
Sonderleistungen Behälterdienst
Gültig im Jahr 2024
Abfallbehälter verändern
Eine Neuaufstellung bzw. der Abzug eines Abfallbehälters sowie der Wunsch nach Änderung des Restabfallbehälterfüllraumes und/oder des Abfuhrrhythmus auf Antrag des Grundstückseigentümers ist einmalig kostenfrei.
Jeder weitere Antrag/Vorgang ist gebührenpflichtig.
-
Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 80 l bis 240 l Füllraum 30,75 € pro Vorgang.
-
Die Gebühr beträgt für Abfallbehälter mit 660 l bis 1.100 l Füllraum 92,25 € pro Vorgang.
Rechtsgrundlage
SEPA Lastschrift
Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren
Bitte beachten Sie, dass Abbuchungen der Abfallgebühren nach dem einheitlichen europäischen Zahlungsverfahren (SEPA - Single European Payments Area) erfolgen. Bitte nutzen Sie dieses SEPA Lastschriftformular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Haben Sie dieses ausgefüllt, senden Sie es bitte auf dem Postweg an den
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft | Karl-Fischer-Straße 13 | 06295 Lutherstadt Eisleben
Zuletzt aktualisiert: 15. August 2024