Bauabfälle richtig entsorgen
Abfallvielfalt bei Bau- und Abbrucharbeiten
Getrenntsammlung auf der Baustelle
Auch für jede Baustelle gelten die Abfallhierarchie, bzw. für die dort anfallenden Abfälle und Wertstoffe das Getrennthaltungsgebot des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei Bau- und Abbrucharbeiten können die hier beispielhaft aufgezählten Abfälle anfallen.
Mineralische Abfälle
| Betonbruch | Backsteine | Dachziegel | Kalksandsteine | Klinkersteine | Gehwegplatten | Betonbruch | Fliesen | Mörtelreste | Sanitärkeramik |
Baumischabfälle | Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Fenster und Türen, auch mit Glasresten | Fensterglas und -glasbruch | Glasbausteine | Kalbelreste | kleine Mengen Holzreste und Gipsabfälle | Kunststofffolien | Kunststoffrohre | leere Farbeimer und sonstige Kunststoffgebinde | leere Kartuschen - Silikon u. ä. | mineralischer Bauabfälle - Anteile max. 5 % | Säcke div. Baustoffe - Kraftpapiersäcke mit Kunststoffbeschichtung | Tapeten abgelöst und Reste neuer Tapeten
Baustoffe auf Gipsbasis
|Trockenbauelemente aus Gips | Gipsputz | Gipskartonplatten / Rigipsplatten aus Rückbau inkl. Verschnittreste | Baugips - abgebunden | Gipsformteile | Estrichboden auf Gipsbasis | Ytong-Steine |
Altmetalle
| Draht | Rohre | Bleche | Bewehrungsstahl | Kabelreste |
Bauelemente und Dämmstoffe aus div. Kunststoffen
| Außenrollos | Dachrinnen | Dämmplatten aus Styropor/Styrodur | Duschträger/Duschkörper aus Styropor | Fußbodenleisten | Kunststoffrohre | Wannenträger/Wannenkörper aus Styropor | Wellpolyesterplatten |
Gefährliche Bauabfälle
| Mineralfaserabfälle - KFM - Kamelitwolle - Schlackenwolle - Mineralwolle - Glaswolle - Steinwolle | teerhaltige Abfälle - Teerpappe - Dachpappe | asbesthaltige Abfälle - Eternit | Abfälle aus behandeltem Holz - Altholz - Bretter - Balken - Bohlen - Dielen - Laminat - Latten - Zäune - Paletten - Altfenster - Türen - Fensterladen |
Verpackungsabfälle
| Pappen und Kartonagen | Kunststofffolien - Baufolien | leere Kunststoffgebinde | Kraftpapier-/Verbundsäcke | Metallbänder |
Mineralische Bauabfälle
Mineralische Bauabfälle
Definition Bauschutt
Bauschutt gemäß Abfallsatzung | mineralische Stoffe aus Bautätigkeit | Fremdanteil maximal 10 % |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 01 07 | Abfallbezeichnung - Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik |
Definition Boden und Steine
Boden und Steine gemäß Abfallsatzung | nichtkontaminiertes, natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 05 04 | AVV 20 02 02 | Abfallbezeichnung - Boden und Steine
Definition Gipsabfälle
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 08 02 | Abfallbezeichnung - Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | AVV 17 08 01 |
Entsorgungswege
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Mineralische Bauabfälle aus dem gewerblichen Anfall sind bei zugelassenen Recyclinganlage anzuliefern.
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Mineralische Bauabfälle aus dem Anfall in privaten Haushalten werden gegen Gebühr auf den EAW-Wertstoffhöfen angenommen. Es dürfen bis max. 2 m³ pro Anlieferung und Tag angeliefert werden.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Baumischabfälle
Definition Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle gemäß Abfallsatzung | Stoffgemische aus Bautätigkeiten, die kein Quecksilber, kein PCB oder andere gefährliche Stoffe enthalten |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 09 04 | Abfallbezeichnung - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme quecksilberhaltiger AVV 17 09 01, PCB-haltiger AVV 17 09 02 oder anderer Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe AVV 17 09 03 enthalten |
Entsorgungswege
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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Baumischabfälle aus dem gewerblichen Anfall sind schon an der Anfallstelle so zu sammeln, dass verwertbare, getrennt von nicht verwertbaren Bestandteilen zur Abfallbehandlung bzw. Verwertung, bspw. bei zugelassenen Recyclinganlagen angeliefert werden können.
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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Baumischabfälle aus dem Anfall in privaten Haushalten werden gegen Gebühr auf den EAW-Wertstoffhöfen angenommen. Es dürfen bis max. 2 m³ pro Anlieferung und Tag angeliefert werden.
Über die Annahmegebühren auf den EAW-Wertstoffhöfen informieren Sie sich bitte hier.
Hinweis
Baumischabfälle, die Anteile von HBCD-haltigen Dämmstoffen (Baustyropur) enthalten, werden auf den EAW Wertstoffhöfen nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Asbesthaltige Abfälle
Asbestabfälle
Definition Asbestabfälle
Asbesthaltige Abfälle gemäß Abfallsatzung | Asbestzementabfälle, die bei Umbau, Sanierung oder Abbruch von Bauwerken anfallen | festgebundener Asbest mit einer Rohdichte von mehr als 1.400 kg/m³ |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 06 05 | Abfallbezeichnung - asbesthaltige Baustoffe |
Entsorgungswege
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Asbesthaltige Baustoffe aus dem gewerblichen Anfall sind bei zugelassenen Recyclinganlagen anzuliefern.
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Asbesthaltige Baustoffe aus dem Anfall in privaten Haushalten werden gegen Gebühr auf den EAW-WertstoffhöfenWertstoffhöfen sowie der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG in 06556 Ringleben angenommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind ...
Eine beabsichtigte Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, die bei Rückbauarbeiten in/durch private Haushalte/-en angefallen sind, ist formlos mit Angabe von Art, Menge und Anfallstelle beim EAW anzumelden. Eine schriftliche Freigabe ist die Voraussetzung für die gebührenpflichtige Anlieferung an einer der o. g., im Schreiben genau angegebenen, Abfallentsorgungsanlage. Die Annahme erfolgt nur, wenn die im Freigabeschreiben getroffenen Festlegungen zur Verpackung eingehalten wurden.
Rechtsgrundlagen | § 25 und § 33 Abfallsatzung
Abfälle von künstlichen Mineralfasern
Mineralfaserabfälle | KFM
Definition Mineralfaserabfälle
Abfälle aus Mineralfasern gemäß Abfallsatzung | 17 06 03 und 17 06 04 |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 06 03* und 17 06 04 | Abfallbezeichnung 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter AVV 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält und AVV 17 06 03* fällt |
Entsorgungswege
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Mineralfaserabfälle aus gewerblichem und privaten Anfall sind schon an der Anfallstelle, getrennt von anderen Abfällen, auch getrennt von Baumischabfällen zu sammeln. Für die Entsorgung sind sie staubdicht in Kunststoffbeuteln oder in staubdicht geschlossenen Gewebesäcken (Big Bags) zu verpacken und an der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG Brauhausweg 3 | 06556 Ringleben anzuliefern.
Holzabfälle / Altholz
Holzabfälle
Definition Altholz
Altholz gemäß Abfallsatzung | Industrierest- und Gebrauchtholz, der Altholzkategorien AI und AII gemäß Altholzverordnung.
Altholz gemäß WIKIPEDIA | "Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Altholzentsorgung oder als Sekundärrohstoff bereitsteht." | Altholz - das BMU informiert | AVV 17 02 01 und 17 02 04* Holz und Holz, das gefährliche Stoffe enthält | AVV 20 01 37* und 20 01 38 Holz, das gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt |
Kein Altholz im Sinne der Altholzverordnung sind unbelastetes Industrierestholz, wie z. B. Späne aus Sägewerken sowie Waldrestholz oder Schwachholz aus der Walddurchforstung.
Auch alte Möbel aus Holz zählen nicht zum Altholz. Sie werden im Rahmen der Sperrmüllentsorgung entsorgt.
Entsorgungswege
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Altholz aus gewerblichem und privaten Anfall sind schon an der Anfallstelle, getrennt von anderen Abfallen, auch getrennt von Baumischabfällen zu sammeln, staubdicht in Kunststoffbeuteln oder in staubdicht geschlossenen Gewebesäcken (Big Bags) zu verpacken und an der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG Brauhausweg 3 | 06556 Ringleben anzuliefern.
- Altholz aus dem Anfall in privaten Haushalten wird gegen Gebühr auch auf den EAW-Wertstoffhöfen angenommen. Es dürfen bis max. 2 m³ pro Anlieferung und Tag angeliefert werden.
Über die Annahmegebühren auf den EAW-Wertstoffhöfen informieren Sie sich bitte hier.
Kleinmengenregelung
Bau- und Abbruchabfälle nie in den Restabfall
Ausnahme >>> Baustellenabfälle in Kleinmengen aus privaten Bautätigkeiten
Ausgenommen von dem Verbot, Bau- und Abbruchabfälle über den Restabfall zu entsorgen, sind die sog. Baustellenabfälle (überwiegend nicht-mineralische Gemische von Baurestabfällen) wenn sie ...
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keine gefährlichen Bestandteile enthalten (Abfallschlüssel 17 09 04),
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aus Gemischen von verwertbaren und nicht verwertbaren Abfällen aus Bautätigkeiten bestehen.
Größere Mengen der o. g. Bauabfälle bitte bei zugelassenen Recyclinganlagen anliefern.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Abs. 1, Ziffer 4 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Bauschtt
§ 6 Abs. 1, Ziffer 5 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 6 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Boden und Steine
§ 6 Abs. 1, Ziffer 7 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Asbesthaltige Abfälle
§ 6 Abs. 1, Ziffer 8 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Mineralfaserabfälle
§ 13 Abs. 1 Ziffern 10, 11, 13, 14 und 15 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen | Bauschutt, Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Boden und Steine | asbesthaltige Abfälle | Mineralfaserabfälle | Altholz
§ 22 Abfallsatzung | Bauschutt, Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
§ 23 Abfallsatzung | Boden und Steine
§ 25 Abfallsatzung | Asbesthaltige Abfälle
§ 26 Abfallsatzung | Mineralfaserabfälle
§ 27 Abfallsatzung | Altholz
- Zuletzt aktualisiert: 18. Januar 2019