Bauabfälle richtig entsorgen
Abfallvielfalt bei Bau- und Abbrucharbeiten
Getrenntsammlung auf der Baustelle
Auch für jede Baustelle gelten die Abfallhierarchie und für die dort anfallenden Abfälle und Wertstoffe das Getrennthaltungsgebot des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei Bau- und Abbrucharbeiten können die hier beispielhaft aufgezählten Abfälle anfallen.
Mineralische Abfälle
Betonbruch | Backsteine | Dachziegel | Kalksandsteine | Klinkersteine | Gehwegplatten | Betonbruch | Fliesen | Kacheln | Mörtelreste | Sanitärkeramik | Ytong-Steine
Baumischabfälle | Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Fensterglas und -glasbruch | Glasbausteine | Kalbelreste | kleine Mengen Holzreste und Gipsabfälle | Kunststofffolien | Kunststoffrohre | leere Farbeimer und sonstige Kunststoffgebinde | leere Silikon-Kartuschen | mineralische Bauabfälle - Anteile maximal 5 % | Säcke diverser Baustoffe - Kraftpapiersäcke mit Kunststoffbeschichtung | Tapeten abgelöst und Reste neuer Tapeten | Bretter - Balken - Bohlen - Dielen - Laminat - Latten - Zäune - Paletten - Fensterladen
Baustoffe auf Gipsbasis
Trockenbauelemente aus Gips | Gipsputz | Gipskartonplatten | Rigipsplatten aus Rückbau mit Verschnittresten | Fermacell-Gipsfaserplatten | Baugips - abgebunden | Gipsformteile | Estrichboden auf Gipsbasis
Altmetalle
Draht | Rohre | Bleche | Bewehrungsstahl | Kabelreste
Bauelemente und Dämmstoffe aus diversen Kunststoffen
Außenrollos | Dachrinnen | Dämmplatten aus Styropor/Styrodur | Duschträger/Duschkörper aus Styropor | Fußbodenleisten | Kunststoffrohre | Kanalgrundrohre | Wannenträger/Wannenkörper aus Styropor | Lichtplatten | Wellpolyesterplatten
Gefährliche Bauabfälle
Dämmstoffe wie Mineralfaserabfälle - Künstliche Mineralfasern=KFM - Kamelitwolle - Schlackenwolle - Mineralwolle - Glaswolle - Steinwolle | teerhaltige Abfälle - Teerpappe - Dachpappe | Bitumendachbahmen - Bitumenwellplatten | asbesthaltige Abfälle - Eternit
Verpackungsabfälle
Pappen und Kartonagen | Kunststofffolien - Baufolien | leere Kunststoffgebinde | Kraftpapierverbundsäcke | Metallbänder
Mineralische Bauabfälle
Mineralische Bauabfälle
Definition Bauschutt
Bauschutt gemäß Abfallsatzung | mineralische Stoffe aus Bautätigkeit | Fremdanteil maximal 10 % |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 01 07 | Abfallbezeichnung - Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik |
Definition Boden und Steine
Boden und Steine gemäß Abfallsatzung | nichtkontaminiertes, natürlich gewachsenes oder bereits verwendetes Erd- oder Felsmaterial |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 05 04 | AVV 20 02 02 | Abfallbezeichnung - Boden und Steine
Definition Gipsabfälle
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 08 02 | Abfallbezeichnung - Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | AVV 17 08 01 |
Entsorgungswege
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Mineralische Bauabfälle aus dem gewerblichen Anfall sind bei zugelassenen Recyclinganlagen anzuliefern.
- Mineralische Bauabfälle aus dem Anfall in privaten Haushalten nehmen die Wertstoffhöfe gegen Gebühr an. Man darf bis maximal 2 m³ pro Anlieferung und Tag anliefern.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Baumischabfälle
Definition Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle gemäß Abfallsatzung | Stoffgemische aus Bautätigkeiten, die kein Quecksilber, kein PCB oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 09 04 | Abfallbezeichnung - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme quecksilberhaltiger AVV 17 09 01, PCB-haltiger AVV 17 09 02 oder anderer Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe AVV 17 09 03 enthalten
Entsorgungswege
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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Baumischabfälle aus dem gewerblichen Anfall sollen schon an der Anfallstelle getrennt nach verwertbaren und nicht verwertbaren Arten gesammelt werden.Verwertbare Bauabfälle können bei zugelassenen Recyclinganlagen angeliefert werden.
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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Baumischabfälle aus dem Anfall in privaten Haushalten werden gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen angenommen. Es dürfen bis maximal 2 m³ pro Anlieferung und Tag angeliefert werden.
Hinweis
Baumischabfälle, die Anteile von HBCD-haltigen Dämmstoffen (Baustyropur) enthalten, werden auf den Wertstoffhöfen in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Asbesthaltige Abfälle
Asbestabfälle
Definition Asbestabfälle
Asbesthaltige Abfälle gemäß Abfallsatzung | Asbestzementabfälle, die bei Umbau, Sanierung oder Abbruch von Bauwerken anfallen | festgebundener Asbest mit einer Rohdichte von mehr als 1.400 kg/m³ |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 06 05 | Abfallbezeichnung - asbesthaltige Baustoffe |
Entsorgungswege
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Asbesthaltige Baustoffe aus dem gewerblichen Anfall sind bei zugelassenen Recyclinganlagen anzuliefern.
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Bitte informieren Sie sich beim EAW über die Einzelheiten der Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen/Asbetzementplatten, Telefon 03475 613300. Zurzeit nimmt nur der Wertstoffhof Sangerhausen diese Stoffe an. Das ist nur an zuvor festgelegten Tagen möglich.
Rechtsgrundlage | § 25 und § 33 Abfallsatzung
Abfälle von künstlichen Mineralfasern
Mineralfaserabfälle | KFM
Definition Mineralfaserabfälle
Abfälle aus Mineralfasern gemäß Abfallsatzung | 17 06 03 und 17 06 04 |
Abfallschlüssel gemäß AVV 17 06 03* und 17 06 04 | Abfallbezeichnung 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | 17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter AVV 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält und AVV 17 06 03* fällt |
Entsorgungswege
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Mineralfaserabfälle aus dem gewerblichen Anfall sind bei zugelassenen Recyclinganlagen anzuliefern.
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Bitte informieren Sie sich beim EAW über die Einzelheiten der Entsorgung, Telefon 03475 613300. Die Annahme ist zur Zeit ausschließlich auf dem Wertstoffhof Sangerhausen möglich. Zur Übergabe verpacken Sie die Dämmstoffabfälle bitte staubdicht in Kunststoffsäcken oder in verschließbaren Gewebesäcken (Big Bags).
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Asbesthaltige Baustoffe werden auch auf der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG in 06556 Ringleben gegen Gebühr angenommen.
Holzabfälle / Altholz
Holzabfälle
Definition Altholz
Altholz gemäß Abfallsatzung | Industrierest- und Gebrauchtholz, der Altholzkategorien AI und AII gemäß Altholzverordnung.
Altholz gemäß WIKIPEDIA | "Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Altholzentsorgung oder als Sekundärrohstoff bereitsteht." | Altholz - das BMUV informiert | AVV 17 02 01 und 17 02 04* Holz und Holz, das gefährliche Stoffe enthält | AVV 20 01 37* und 20 01 38 Holz, das gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt |
Kein Altholz im Sinne der Altholzverordnung ist unbelastetes Industrierestholz. Zum Beispiel sind das Späne aus Sägewerken. Auch Waldrestholz oder Schwachholz aus der Walddurchforstung sind kein Altholz.
Alte Möbel aus Holz zählen auch nicht zum Altholz. Man entsorgt sie im Rahmen der Sperrmüllentsorgung.
Entsorgungswege
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Altholz ist verwertbar und darum an der Anfallstelle getrennt zu sammeln, auch getrennt von Baumischabfällen. Zur Anlieferung verpacken Sie Altholz in Kunststoffbeuteln oder geschlossenen Gewebesäcken (Big Bags). Altholz aus gewerblichem und privaten Anfall wird an der Umladestation der REMONDIS GmbH & Co. KG, Brauhausweg 3 | 06556 Ringleben, gegen Gebühr angenommen.
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Altholz aus privaten Haushalten wird, ebenfalls gegen Gebühr, auch auf den Wertstoffhöfen angenommen. Sie dürfen bis maximal 2 m³ pro Anlieferung und Tag anliefern.
Kleinmengenregelung
Bau- und Abbruchabfälle nie in den Restabfall
Ausnahme >>> Baustellenabfälle in Kleinmengen aus privaten Bautätigkeiten
Ausgenommen von dem Verbot, Bau- und Abbruchabfälle über den Restabfall zu entsorgen, sind die sogenannten Baustellenabfälle. Dies sind überwiegend nicht-mineralische Gemische von Baurestabfällen. Die Abfälle dürfen ...
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keine gefährlichen Bestandteile enthalten (Abfallschlüssel 17 09 04).
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nicht aus Gemischen von verwertbaren und nicht verwertbaren Abfällen aus Bautätigkeiten bestehen.
Bitte liefern Sie größere Mengen der oben genannten Bauabfälle bei den zugelassenen Recyclinganlagen an.
Rechtsgrundlagen
Satzungsbezüge
§ 6 Absatz 1, Ziffer 4 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Bauschtt
§ 6 Absatz 1, Ziffer 5 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 6 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Boden und Steine
§ 6 Absatz 1, Ziffer 7 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Asbesthaltige Abfälle
§ 6 Absatz 1, Ziffer 8 Abfallsatzung | Begriffsbestimmung für Mineralfaserabfälle
§ 13 Absatz 1 Ziffern 10, 11, 13, 14 und 15 Abfallsatzung | Getrennthaltung von Abfällen | Bauschutt, Gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Boden und Steine | asbesthaltige Abfälle | Mineralfaserabfälle | Altholz
§ 22 Abfallsatzung | Bauschutt, Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
§ 23 Abfallsatzung | Boden und Steine
§ 25 Abfallsatzung | Asbesthaltige Abfälle
§ 26 Abfallsatzung | Mineralfaserabfälle
§ 27 Abfallsatzung | Altholz
Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2024