Der EAW im Portrait
Der EAW nimmt seine Arbeit auf
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung (LKGebNRG) vom 11.11.2005 (GVBl. LSA S. 692) entstand am 01.07.2007 der Landkreis Mansfeld-Südharz. Dieser bildete sich aus den Gemeinden der bisherigen Landkreise Mansfelder Land und Sangerhausen.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für den Landkreis Mansfeld-Südharz entstand am 01.01.2010. Der Landkreis Mansfeld-Südharz trägt den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW). Herr Karsten Paetz leitet den EAW.
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Der EAW kümmert sich seit dem 01.01.2010 um die Belange des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Dies geschieht im Rahmen seiner Betriebssatzung. Grundlage dafür sind § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz und § 3 Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Dies gilt für das gesamte Kreisgebiet Mansfeld-Südharz.
Der EAW organisiert, führt durch und rechnet die Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung ab. Dies geschieht gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Auch die Abfallwirtschaftskonzeption und das einschlägige Satzungsrecht des Trägers (Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung) werden berücksichtigt.
Aufgaben des EAW
Der EAW ist unter anderem zuständig für ...
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die Wirtschaftsführung
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die Vorbereitung der Abfall- und Gebührensatzung
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die Gebührenkalkulation und Gebührenveranlagung
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der Einzug und die Vollstreckung der Abfallgebühren
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das Mahnwesen und das Kostencontrolling
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die Organisation der Nachsorge und die Rekultivierung der geschlossenen Kreismülldeponien des Landkreises
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die Organisation und Sicherstellung der Entsorgungssicherheit gemäß den Festlegungen des kreislichen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO)
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die Anleitung und Kontrolle der Vertragserfüllung der durch den Landkreis Mansfeld-Südharz beauftragten Dritten
Zuletzt aktualisiert: 23. August 2024