Abfallgebührenstruktur
Grundlagen
Erhebungsgrundlage
Abfallgebühren werden auf der Grundlage der gültigen Abfallgebührensatzung, bezogen auf die Regelungen der Abfallsatzung erhoben.
Definition Gebühr
"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken" (Quelle).
Wohn- und Freizeitgrundstücke
Entsorgung von Restabfällen
Abfallgebühren für Wohngrundstücke
Die Abfallgebühren zur Entsorgung von Restabfällen in zugelassenen Abfallbehältern von Wohngrundstücken setzen sich aus der Grundgebühr und der Behältergebühr zusammen.
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Die Grundgebühr wird nach der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück gemeldet sind, berechnet.
Die Behältergebühr (behälterbezogene Gebühr) setzt sich aus der Behältergrundgebühr und der Behälterentleerungsgebühr zusammen.
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Die Behältergrundgebühr wird nach der Anzahl und dem Füllraum, der auf dem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück vorhandenen, zugelassenen Restabfallbehälter bestimmt.
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Die Behälterentleerungsgebühr richtet sich nach Anzahl, Füllraum und dem Leerungsrhythmus/Abfuhrrhythmus der auf dem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Wohngrundstück genutzten, zugelassenen Restabfallbehälter.
- Behältergebühren für Wohngrundstücke 2018
Abfallgebühren für Freizeitgrundstücke
Für Kleingartenanlagen sowie Wochenendhaus- und Ferienhausgrundstücke wird für die Entsorgung von Restabfällen nur eine behälterbezogene Gebühr (Behältergebühr wie für Wohngrundstücke) erhoben, sofern keine nachweisliche Entsorgung über zugelassene Restabfallsäcke erfolgt (Antragsformular).
Entsorgung von Bioabfällen
Die Abfallgebühren zur Entsorgung von Bioabfällen in zugelassenen Abfallbehältern (Bio-Tonnen) von Wohn- oder Gewerbegrundstücken richtet sich nach der Anzahl und dem Füllraum, der auf dem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück genutzten Bio-Tonnen.
Gewerbegrundstücke
Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke
Die Abfallgebühren zur Entsorgung von Restabfällen in zugelassenen Abfallbehältern von Gewerbegrundstücke setzen sich aus der Grundgebühr und der Behältergebühr Gewerbe zusammen.
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Die Grundgebühr berechnet sich je angeschlossenen Gewerbebetrieb und wird als Jahresgebühr erhoben.
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Die Behältergebühr Gewerbe berechnet sich nach der Anzahl, dem Füllraum und dem Leerungsrhythmus (Abfuhrrhythmus) der zugelassenen Restabfallbehälter, die auf dem Gewerbegrundstück bereitstehen.
- Behältergebühren für Gewerbegrundstücke
Direktannahme von Abfällen
Annahmegebühren
Für die Annahme ausgewählter Abfälle an den Wertstoffhöfen sowie am Gewerbeschadstoffmobil werden Annahme- sowie ggf. auch Anfahrtgebühren erhoben.
Festsetzung und Fälligkeit
Festsetzung durch Bescheid
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Die Abfallgebühren werden vom Landkreis durch Bescheid festgesetzt.
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Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Fälligkeit der Gebührenzahlung
Die Abfallgebühren werden als Abschlag zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig, sofern der Gebührenbescheid bereits ergangen ist.
Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren
Für die Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen sowie für die Ausfertigung bestimmter Gebührenbescheide werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Sonderleistungsgebühren
Gebühren für Sonderleistungen
Für die Abholung sogenannter Übermengen an Elektroaltgeräten oder Sperrmüll, bei Inanspruchnahme einer Expressabholung aber auch für Ersatzbehälter, Behälterschlösser und den sog. Behälterdienst (z. B. bei Anträgen zum Tausch von Abfallbehältern) werden Sonderleistungsgebühren erhoben.
- Zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2019