Abfallgebührenstruktur
Erhebungsgrundlagen
Abfallgebühren erhebt man auf der Grundlage der jeweils gültigen Abfallgebührensatzung. Diese bezieht sich auf die Bestimmungen der jeweils gültigen Abfallsatzung.
Definition Gebühr
"Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken" (Quelle).
Wohn- und Freizeitgrundstücke
Entsorgung von Restabfällen
Abfallgebühren für Wohngrundstücke
Die Abfallgebühren zur Entsorgung von Restabfällen in zugelassenen Abfallbehältern von Wohngrundstücken bestehen aus zwei Teilen. Sie setzen sich aus der Grundgebühr und der Behältergebühr zusammen.
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Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf einem Wohngrundstück gemeldet sind.
Die Behältergebühr (behälterbezogene Gebühr) besteht aus der Behältergrundgebühr. Dazu kommt die Behälterentleerungsgebühr.
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Die Behältergrundgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Füllraum der Restabfallbehälter, die auf dem Wohngrundstück genutzt werden.
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Die Behälterentleerungsgebühr richtet sich danach, welchen Leerungsrhythmus der Eigentümer des Grundstücks für die/den von ihm genutzten Restabfallbehälter gewählt hat.
- Behältergebühren für Wohngrundstücke 2024
Abfallgebühren für Freizeitgrundstücke
Für Kleingartenanlagen sowie Wochenendhaus- und Ferienhausgrundstücke gilt eine behälterbezogene Gebühr. Diese Gebühr entspricht der Behältergebühr für Wohngrundstücke. Voraussetzung ist, dass keine nachweisliche Entsorgung über zugelassene Restabfallsäcke erfolgt. Hierfür muss ein Antragsformular ausgefüllt werden.
Entsorgung von Bioabfällen
Die jährliche Gebühr für die Leerung der Bio-Tonnen bei Wohn- und Gewerbegrundstücken richtet sich nach deren Füllvolumen. Es gibt Bio-Tonnen mit einem Füllraum von 120 Litern oder 240 Litern. Von April bis Oktober leeren wir die Bio-Tonnen einmal wöchentlich. Von November bis März leeren wir die Bio-Tonnen alle 14 Tage.
Abfallgebühren für Gewerbegrundstücke
Die Abfallgebühren setzen sich aus der Grundgebühr und der Behältergebühr Gewerbe zusammen. Sie gelten für die Entsorgung von Restabfällen von Gewerbegrundstücken in zugelassenen Abfallbehältern.
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Die Grundgebühr berechnet sich je angeschlossenem Gewerbebetrieb und wird als Jahresgebühr erhoben.
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Die Behältergebühr für Gewerbebetriebe richtet sich nach der Anzahl der genutzten, zugelassenen Restabfallbehälter. Sie hängt außerdem von deren Füllraum und dem Leerungsrhythmus ab.
Direktannahme von Abfällen
Für die Annahme ausgewählter Abfälle an den Wertstoffhöfen sowie am Schadstoffmobil für Betriebe werden Annahme- sowie eventuell auch Anfahrtgebühren erhoben.
Festsetzung und Fälligkeit
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Die Abfallgebühren werden vom Landkreis durch Bescheid festgesetzt.
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Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Abfallgebühren werden als Abschlag in vier Teilen fällig. Jeder Teil entspricht einem Viertel des Jahresbetrages. Die Zahlungen sind zu den folgenden Terminen zu leisten.
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Am 15. Februar,
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am 15. Mai,
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am 15. August und
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am 15. November eines jeden Jahres
Dies gilt, sofern der Gebührenbescheid bereits ergangen ist.
Verwaltungsgebühren
Für die Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen sowie für die Ausfertigung bestimmter Gebührenbescheide werden Verwaltungsgebühren erhoben (§ 6 und § 13 Absatz 3 Abfallgebührensatzung).
Sonderleistungsgebühren
Es werden gemäß § 2 Absatz 9 Ziffer 9.2. Abfallgebührensatzung Sonderleistungsgebühren erhoben. Dies gilt für die Abholung sogenannter Übermengen an Elektroaltgeräten oder Sperrmüll. Die Gebühren fallen auch bei Inanspruchnahme einer Expressabholung an. Zudem werden sie für Ersatzbehälter, Behälterschlösser und den sogenannten Behälterdienst erhoben. Dies umfasst zum Beispiel Anträge zum Tausch von Abfallbehältern.
Zuletzt aktualisiert: 13. August 2024