Ist das Sperrmüll?

Gehört Laminat zum Sperrmüll, wenn nicht, wie ist es zu entsorgen?
Wir informieren ...
NEIN.
Laminat ist als Altholz zu entsorgen.
Bezüge zu Abfall- und zur Abfallgebührensatzung
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Gemäß § 27 Abfallsatzung ist Altholz (das nicht dem Sperrmüll zuzurechnen ist, wie Laminat und andere Abfälle von Bau- und Abbruchholz) an den Abfallentsorgungsanlagen gebührenpflichtig anzuliefern.
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Lediglich Altholz, das in privaten Haushalten angefallen ist, kann, ebenfalls gebührenpflichtig an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Die Anliefermengen ist auf max. 1 m³ pro Anlieferung und Tag beschränkt.
So steht es in der Abfallsatzung
Gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 3 Abfallsatzung sind unter Sperrmüll zu verstehen
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bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will
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und die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und darum getrennt vom Restabfall gesammelt und transportiert werden.
Eine "Faustregel" besagt, dass ...
- als Sperrmüll nur Einrichtungsgegenstände entsorgt werden, die Sie bei einem Umzug auch mit in eine neue Wohnung nehmen würden.
Sperrmüll zur Abholung anmelden
Zur Anmeldung können das Online-Sperrmüllformular sowie die Sperrmüllabrufkarten genutzt werden, die im Service-Heft enthalten sind und auch hier heruntergeladen werden können.
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- Zuletzt aktualisiert: 04. Januar 2021