Landkreis verlangt Sicherstellung ausreichender Erfassung bei Gelber Tonne
Der Landkreis hat die Erfahrungen mit der Einführung der Gelben Tonne in den ersten fünf Monaten ausgewertet. Die in Eigenverantwortung der dualen Systeme (DSD) vorgenommene Mengen- und Volumenkalkulation, die Grundlage der Kreistagsentscheidung war, wird insbesondere bei einigen Zwei-Personen-Haushalten als nicht auskömmlich eingeschätzt.
Der Landkreis hat sich daher schriftlich an den gemeinsamen Vertreter der dualen Systeme, die BellandVision GmbH, gewandt und eine unverzügliche Sicherstellung einer ausreichenden Erfassung nach § 14 Abs. 1 des Verpackungsgesetzes eingefordert. In den nächsten Wochen muss es nach Ansicht des Landkreises zu strukturierten Gesprächen kommen, um dokumentierte Mengendefizite zu beheben. Der Landkreis wird auch die zuständigen Aufsichtsbehörden, wie das Landesamt für Umweltschutz, einbinden. Weiterhin werden juristische Möglichkeiten für vertragliche Vollstreckungsinstrumente geprüft.
Die Sammlung von Leichtverpackungen ist in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert und nicht Bestandteil der kommunalen Abfallentsorgung. Die Verpflichtung, alle bei den privaten Endverbrauchern anfallenden Leichtverpackungen bei regelmäßiger Leerung aufzunehmen, liegt ausschließlich bei den dualen Systemen (DSD).
Die Abstimmungsvereinbarung nach Entscheidung des Kreistages zur Einführung der Gelben Tonne zwischen dem Landkreis und den dualen Systemen (DSD) regelt lediglich die Mitbenutzung kommunaler Strukturen und die Ausgestaltung der Sammlung im Kooperationsmodus. Gleichzeitig verpflichtet die Abstimmungsvereinbarung zur Aufnahme von Verhandlungen, falls eine Seite Anpassungsbedarf geltend macht. Auf diese Anpassungsklausel greift der Landkreis nun zurück.