Zu viel Papier
Die Blaue Tonne für Altpapier quillt über. Wohin mit der Übermenge an Papier und Pappe?
Wir informieren ...
Kein Problem
Wir nehmen Ihnen Altpapier und Pappe gern zu den Öffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen ab.
Neuregelung der Abfallsatzung bitte beachten
Ab dem Jahr 2026 gilt gemäß der 7. Änderung der Abfallsatzung (§ 14) folgendes ...
"Ist vorherzusehen oder über mehrere Leerungen feststellbar, dass das Volumen des bereitgestellten Altpapierbehälters nicht ausreichend ist, werden zusätzlich zur Altpa-piertonne bereitgestelltes Altpapier, bereitgestellte Pappen oder Kartonagen nicht abgeholt. In diesem Fall müssen die Anschlusspflichtigen umgehend einen weiteren oder größeren Behälter beantragen. Falls dies unterbleibt, kann der Landkreis eine Erhöhung des Fassungsvermögens anordnen.“
Das gehört nicht ins Altpapier
Die folgenden Papierprodukte gehören nicht ins Altpapier. Sie müssen in den Restabfall.
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Bons und Kassenzettel | Nein!
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Benutzte Servietten und Tempotaschentücher | Nein!
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Benutztes Küchenkrepp und Papiertischdecken | Nein!
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Fotos (auf Fotopapier) | Nein!
Folgende Papierprodukte gehören ebenfalls nicht ins Altpapier. Sie müssen in die Gelbe Tonne.
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Folienbeschichtete oder gewachste Papierprodukte (zum Beispiel Pappteller, TetraPak Milch- und Saftpäckchen, Butter-/Käsepapier, "Coffee to go" Einwegbecher) | Nein!
Mehrwissen über Papier und Altpapier
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Zuletzt aktualisiert: 09. Januar 2026