Foto: Grüngutsäcke illegal vor einem Wertstoffhof abgestellt

Tipp | Anzeige droht

Foto: Grüngutsäcke illegal vor einem Wertstoffhof abgestellt

Keine Abfälle vor den Toren der geschlossenen Wertstoffhöfe ablegen

  • Werden Ablagerungen von Abfällen jeglicher Art vor den Eingängen zu den Wertstoffhöfen Unterrißdorf, Sangerhausen oder Hettstedt vorgefunden, ist das eine illegale Ablagerung.

  • Ein solcher Tatbestand führt sofort zur Anzeige durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.

  • Die illegalen Ablagerungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 2.500 € geahndet werden.

 


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