Neu im Landkreis?

Wie und wo kann ich den "Müll anmelden"?
Wir informieren ...
Herzlich willkommen. Das Wichtigste, was Sie als Neubürger/-in wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Informationsquellen | Website und Service-Heft
Ausführliche Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Mansfeld-Südharz finden Sie natürlich hier auf dieser Website. Eine Kurzfassung dieser Informationen und den Abfalltourenplan können Sie aus dem Service-Heft entnehmen. Dieses bekommen Sie jährlich im Dezember für das jeweils kommende Kalenderjahr vom EAW zugeschickt.
Rechtsgrundlage | die Satzungen
Vielfach verweisen wir auf dieser Website auf die Abfall- und Abfallgebührensatzung. Es lohnt sich, diese gründlich durchzulesen, um zu erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie als Bürger/-in, der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) sowie die vom Landkreis MSH beauftragten Entsorgungsunternehmen haben. Und natürlich die Gebühren müssen Sie kennen.
Bitte schriftlich zur Abfallentsorgung anmelden
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks geworden sind, müssen Sie dieses Grundstück umgehend zur öffentlichen Abfallentsorgung anmelden.
Das wichtigste Formular, was Sie ausfüllen müssen, ist der Antrag zur Anmeldung eines Wohngrundstücks zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung. Mit diesem Anmeldeformular geben Sie auch die gewünschte Behältergröße und den Abfuhrrhythmus für die Restabfallbehälter sowie die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen an.
Vom EAW, bzw. dem jeweils beauftragten Entsorgungspartner werden Sie dann über die Aufstellung ihrer Abfallbehälter informiert. Sind diese auf Ihrem Grundstück aufgestellt, infomieren Sie sich bitte im Abfalltourenplan über Ihre Abfuhrtermine.
Persönliche Beratung
Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gern.
Mehrwissen über Ihre Entsorger
zurück zu den Fragen und Antworten
- Zuletzt aktualisiert: 02. Dezember 2020