Nichts abstellen.
Ich stehe am Halteplatz. Das Schadstoffmobil kommt nicht. Was soll ich mit den gefährlichen Abfällen tun? Darf ich die gefährlichen Abfälle am Halteplatz abstellen? Ich möchte sie loswerden, bevor das Schadstoffmobil ankommt.
Nein. Das ist nicht erlaubt.
Wir informieren ...
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Ein Abstellen gefährlicher Abfälle außerhalb der Standzeit des Schadstoffmobils ist nicht erlaubt.
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Die von den gefährlichen Abfällen ausgehenden Gefahren können,
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Wenn gefährliche Abfälle in Kinderhände gelangen, können sie zu schwersten Verletzungen führen.
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Werden unerlaubte Bereitstellungen beobachtet, wird vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher eingeleitet.
Wichtige Hinweise
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Am Schadstoffmobil werden nur haushaltsübliche Mengen von gefährlichen Abfällen angenommen. Maximal 20 kg pro Anlieferung und Anlieferer. Die Gebindegröße darf maximal 30 Liter betragen.
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Am Schadstoffmobil werden nur haushaltsübliche Arten gefährlicher Abfälle angenommen. Gefährliche Abfälle aus betrieblichen Prozessen werden nicht angenommen. Diese kommen üblicherweise nicht in Haushalten zur Anwendung.
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Die gefährlichen Abfälle sind dem Personal des Schadstoffmobils in der Originalverpackung zu übergeben. Wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, müssen die anderen Behälter dicht verschlossen sein. Die Behälter dürfen von den eingefüllten gefährlichen Abfällen nicht angegriffen oder zersetzt werden.
Unterschiedliche oder unbekannte gefährliche Abfälle dürfen niemals miteinander vermischt werden.
Mehrwissen über die Sammlung
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Zuletzt aktualisiert: 05. September 2024